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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Vorraussetzung
Der Teilnehmer erklärt, gesund
zu sein und schwimmen zu können. Bei Mitnahme von Kindern, die noch
nicht schwimmen können, ist ausschließlich der Erziehungsberechtigte
aufsichtspflichtig. Beim gebuchten Törn handelt es sich um eine
sportliche Veranstaltung. Es lassen sich auch bei größter Sorgfalt
nicht alle Risiken ausschließen. Schadenersatzansprüche gegen sail-away-charter
werden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen,
hiermit ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Versicherungen gedeckt
sind.
2. Leistungen
Mit der Törngebühr ist die
Unterkunft an Bord, die Führung des Schiffes durch den Skipper und die
Benutzung aller Einrichtungen der Yacht abgegolten. Reisekosten,
Verpflegung (Skipper wird mit verpflegt), Wasser, Hafengebühren,
Treibstoff etc. sind nicht enthalten. Törnbeginn ist
jeweils Samstags 18:00 Uhr. Törnende ist Freitagabend plus
Übernachtung an Bord. Die Yacht steht samstags ab 09:00 nicht mehr zur
Verfügung. (Abweichende Abreden werden schriftlich festgehalten).
3. An – und Abreise
Die An – und Abreise sowie
Transfers sind nicht Bestandteil des gebuchten Segeltörns. Auf Wunsch
des Teilnehmers gebuchte Flüge und Transfers werden separat in Rechnung
gestellt und liegen nicht in der Verantwortung von sail-away-charter.
Leistungsträger sind ausnahmslos die jeweiligen Flug – oder
Transportgesellschaften.
4. Haftung
sail-away-charter
haftet für
alle Schäden, die dem Teilnehmer durch grobe Fahrlässigkeit oder
Vorsatz bei der Vorbereitung der Reise, der Auswahl der Yachten und des
Skippers entstehen. Für veränderte Reiserouten und durch
unvorhersehbare Ereignisse haftet sail-away-charter nicht, jedoch
wird dem Törnteinehmer die über 48 Stunden hinausgehende Zeit im
Wartefall, ausgenommen wetterbedingt, anteilmäßig von der Törngebühr
erstattet. Kann der vorgesehene Start – oder Zielhafen aus technischen
Gründen oder wetterbedingt nicht erreicht werden, gehen eventuelle
zusätzliche Transfers zu Lasten des Törnteilnehmers. Weitergehende
Ansprüche werden ausgeschlossen. Ansprüche auf Minderung (lt. §
651 BGB) sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Reisemängel nicht
vorher gegenüber dem Skipper gerügt wurden und eine entsprechende
Niederschrift im Logbuch vom Rügenden und vom Skipper unterschrieben
wurden.
Der Skipper ist für die Sicherheit verantwortlich. Seinen Anweisungen
ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei einem vorzeitig abgebrochenem
Törn wird der Törnpreis nicht anteilig zurückerstattet. Das gleiche
gilt, wenn der Törn aus Gründen, die sail-away-charter nicht zu
vertreten hat, nicht pünktlich angetreten wird.
Der Törnteilnehmer erhält die Törngebühr zurück, wenn die
Durchführung des Törns aufgrund besonderer Umstände, die bei
Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, unmöglich wird. Solch
Umstände sind z. B. Krieg, innere Unruhen, Streik,
Naturkatastrophen, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen
Schiffes, Nichterreichbarkeit der vorgesehenen Teilnehmerzahl (mind. 3)
oder ähnliche, schwerwiegende Ereignisse. Weitergehende Ansprüche
gegenüber sail-away-charter sind hiermit ausgeschlossen, auf
jeden Fall aber auf das Dreifache des Törnpreises beschränkt.
Bei Rücktritt eines
Teilnehmers nach einer verbindlichen Anmeldung werden folgende
Stornokosten fällig:
| bis 100 Tage vor
Reiseantritt |
30% des
Törnpreises |
| ab 99 bis 49 Tage vor
Reiseantritt |
60% des
Törnpreises |
| ab 48 bis 15 Tage vor
Reiseantritt |
80% des
Törnpreises |
| ab 14 Tage vor
Reiseantritt |
100% des
Törnpreises |
Die Stornobedingungen für
die separat gebuchten Flüge richten sich nach den Bestimmungen der
jeweiligen Leistungsträger.
Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung
für Vorkommnisse innerhalb der Crew.
5.
Zahlungsbedingungen
30% des Törnpreises, maximal 400,-
Euro bei Anmeldung, den Restbetrag bis spätestens 6 Wochen vor
Törnbeginn. Für Törns in der Karibik und bei der ARC sind 30% des
Törnpreises bei Anmeldung, 30% des Törnpreises 3 Monate vor
Törnbeginn, den Restbetrag bis spätestens 1 Monat vor Törnbeginn
fällig.
6. Kaution
Eine Kaution muss nicht
hinterlegt werden. Sollte während des Törns durch Törnteilnehmer
Schaden am Schiff oder am Zubehör entstehen, so haften alle
Törnteilnehmer zu gleichen Teilen bis max. 100. -Euro ( der Skipper mit
dem doppelten Betrag), sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorliegt.
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