Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.  Vorraussetzung
Der Teilnehmer erklärt, gesund zu sein und schwimmen zu können. Bei Mitnahme von Kindern, die noch nicht schwimmen können, ist ausschließlich der Erziehungsberechtigte aufsichtspflichtig. Beim gebuchten Törn handelt es sich um eine sportliche Veranstaltung. Es lassen sich auch bei größter Sorgfalt nicht alle Risiken ausschließen. Schadenersatzansprüche gegen sail-away-charter werden, sofern sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beruhen, hiermit ausgeschlossen, sofern sie nicht durch Versicherungen gedeckt sind. 

2.  Leistungen
Mit der Törngebühr ist die Unterkunft an Bord, die Führung des Schiffes durch den Skipper und die Benutzung aller Einrichtungen der Yacht abgegolten. Reisekosten, Verpflegung (Skipper wird mit verpflegt), Wasser, Hafengebühren, Treibstoff etc.  sind nicht enthalten. Törnbeginn ist jeweils Samstags 18:00 Uhr. Törnende ist Freitagabend plus Übernachtung an Bord. Die Yacht steht samstags ab 09:00 nicht mehr zur Verfügung. (Abweichende Abreden werden schriftlich festgehalten).

3.  An – und Abreise
Die An – und Abreise sowie Transfers sind nicht Bestandteil des gebuchten Segeltörns. Auf Wunsch des Teilnehmers gebuchte Flüge und Transfers werden separat in Rechnung gestellt und liegen nicht in der Verantwortung von sail-away-charter. Leistungsträger sind ausnahmslos die jeweiligen Flug – oder Transportgesellschaften. 

4.  Haftung
sail-away-charter
haftet für alle Schäden, die dem Teilnehmer durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz bei der Vorbereitung der Reise, der Auswahl der Yachten und des Skippers entstehen. Für veränderte Reiserouten und durch unvorhersehbare Ereignisse haftet sail-away-charter nicht, jedoch wird dem Törnteinehmer die über 48 Stunden hinausgehende Zeit im Wartefall, ausgenommen wetterbedingt, anteilmäßig von der Törngebühr erstattet. Kann der vorgesehene Start – oder Zielhafen aus technischen Gründen oder wetterbedingt nicht erreicht werden, gehen eventuelle zusätzliche Transfers zu Lasten des Törnteilnehmers. Weitergehende Ansprüche werden ausgeschlossen. Ansprüche auf Minderung (lt.  § 651 BGB) sind ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Reisemängel nicht vorher gegenüber dem Skipper gerügt wurden und eine entsprechende Niederschrift im Logbuch vom Rügenden und vom Skipper unterschrieben wurden. 
Der Skipper ist für die Sicherheit verantwortlich. Seinen Anweisungen ist in jedem Fall Folge zu leisten. Bei einem vorzeitig abgebrochenem Törn wird der Törnpreis nicht anteilig zurückerstattet. Das gleiche gilt, wenn der Törn aus Gründen, die sail-away-charter nicht zu vertreten hat, nicht pünktlich angetreten wird. 
Der Törnteilnehmer erhält die Törngebühr zurück, wenn die Durchführung des Törns aufgrund besonderer Umstände, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, unmöglich wird. Solch Umstände sind z. B.  Krieg, innere Unruhen, Streik, Naturkatastrophen, mangelnde Einsatzbereitschaft des vorgesehenen Schiffes, Nichterreichbarkeit der vorgesehenen Teilnehmerzahl (mind. 3) oder ähnliche, schwerwiegende Ereignisse. Weitergehende Ansprüche gegenüber sail-away-charter sind hiermit ausgeschlossen, auf jeden Fall aber auf das Dreifache des Törnpreises beschränkt. 

Bei Rücktritt eines Teilnehmers nach einer verbindlichen Anmeldung werden folgende Stornokosten fällig:

bis 100 Tage vor Reiseantritt 30% des Törnpreises
ab 99 bis 49 Tage vor Reiseantritt 60% des Törnpreises
ab 48 bis 15 Tage vor Reiseantritt  80% des Törnpreises
ab 14 Tage vor Reiseantritt  100% des Törnpreises

Die Stornobedingungen für die separat gebuchten Flüge richten sich nach den Bestimmungen der jeweiligen Leistungsträger. 
Wir empfehlen den Abschluss einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für Vorkommnisse innerhalb der Crew. 

5.  Zahlungsbedingungen
30% des Törnpreises, maximal 400,- Euro bei Anmeldung, den Restbetrag bis spätestens 6 Wochen vor Törnbeginn. Für Törns in der Karibik und bei der ARC sind 30% des Törnpreises bei Anmeldung, 30% des Törnpreises 3 Monate vor Törnbeginn, den Restbetrag bis spätestens 1 Monat vor Törnbeginn fällig. 

6.  Kaution
Eine Kaution muss nicht hinterlegt werden. Sollte während des Törns durch Törnteilnehmer Schaden am Schiff oder am Zubehör entstehen, so haften alle Törnteilnehmer zu gleichen Teilen bis max. 100. -Euro ( der Skipper mit dem doppelten Betrag), sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.